Preise

Längere Aufstellungen werden je nach Zeitbedarf berechnet.

15 min. = 50€

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz wird in der Regel von privaten Krankenkassen übernommen, ebenso von vielen Ersatzkassen – fragen Sie einfach dort nach, man wird Sie telefonisch gern beraten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht.
Es gibt aber die Möglichkeit der Kostenerstattung von gesetzlichen Krankenkassen bei Unterversorgung im Rhein-Main-Gebiet – bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Steuerliche Absetzbarkeit von Therapiekosten

Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen". Die sind, sofern sie einen einkommensabhängigen Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar.
Alle Aufwendungen, die unmittelbar der Heilung oder zumindest dem Ziel dienen, eine Krankheit erträglicher zu machen und ihre Folgen zu lindern, sind als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Dazu gehören Aufwendungen für Psychotherapeuten und auch Heilpraktiker. Sogar die Fahrten können Sie geltend machen, und zwar bei Benutzung des Pkw mit der aktuell geltenden Kilometerpauschale und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlichen Kosten.

Wenn Sie Interesse haben

Ich stehe Ihnen gern in meiner telefonischen Sprechstunde zur Verfügung:
Mo-Fr 8.00 – 9.00 h und 13.00 – 14.00 h